Jeder Mensch hat einen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), wenn eine nicht heilbare, fortschreitende und so weit fortgeschrittene Erkrankung vorliegt, durch die die Lebenserwartungen begrenzt sind und aufgrund von aufkommenden Symptomen wie Schmerzen, Übelkeit, Luftnot, schwierige Wunden eine entsprechende Versorgung benötigt wird.
Die Kosten für die SAPV werden von den gesetzlichen Krankenkassen aufgrund ärztlicher Verordnung übernommen und es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bei Privatversicherten ist im Bedarfsfall eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme mit der entsprechenden Versicherung durchzuführen.