SAPV-Vertrag 24.06.2009
eingestellt von Dr. Hinrich Haag
Udo Kratel als Vertreter des Dormagener Palliativteams erhielt in Düsseldorf Gelegenheit zu einem Gespräch über den SAPV-Vertrag, den die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schon so oft in den Medien erwähnt hat. Der Vertrag liegt immer noch nicht vor - soll aber in dieser Woche auf der KV-website veröffentlcht werden.
Wesentliche Knackpunkte für die Ärzte sind die mindestens 51%ige Palliativtätigkeit - muss man dafür die normale Kassenpraxis aufgeben? Es wurde klargestellt, dass auch Hintergrunddienste bei der Berechnung der Zeiten berücksichtigt werden sollen. Zu Beginn der Vertragslaufzeit könne auch, sozusagen als "Anlaufförderung", ein geringerer Zeitanteil von z.B. 10-20% der Arbeitszeit für die ersten ein bis zwei Jahre vereinbart werden. Dies sei durch Protokollnotizen bei den einzelnen Verträgen zu regeln.
Die gering erscheinende Honorierung von 135 Euro für die Teilversorgung (beinhaltet immerhin den Hintergrunddienst, ärztliche und pflegerische Leistungen!) sei als Gesamthonorar für das PCT zu verstehen. Ärzte dürften - da es sich um eine Teilversorgung handelt - EBM-Leistungen zusätzlich berechnen.
Insgesamt ist an den Buchstaben des Vertrages wohl nichts mehr zu ändern. Bleibt zu hoffen, dass sich die Wirklichkeit so gestaltet wie es in den positiven Vorabverlautbarungen anklingt...