SAPV-Vertrag kurz vor dem Abschluss? 31.03.2011
eingestellt von Dr. Hinrich Haag
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein avisiert inzwischen einen möglichen Vertragsabschluss - relativ kurzfristig - vielleicht schon ab dem 01. Mai 2011.
Eine wichtige Voraussetzung ist gewesen, dass Palliativpflege und Palliativmediziner in einer gemeinsamen Rechtsform tätig werden können. Die Diakonie hatte jedoch Bedenken, bei der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Diese Sorge hat sich nun als unbegründet herausgestellt! Nun geht es noch darum, der KV ganz viel Papier zuzusenden - Unterlagen über die Struktur, die Qualifikationen der einzelnen Teilnehmer im palliative care team, Verträge über die bereits gelebten Kooperationen mit Apotheken und Hospizverein, Handzeichen- und Unterschriftslisten....
Verordnungen von SAPV sind bereits jetzt möglich und ausdrücklich erwünscht, auch wenn die Kostenübernahme noch unsicher ist solange der Vertrag nicht unterschrieben wurde. Bis dahin werden Patienten ehrenamtlich behandelt, wenn die Kassen nicht freiwillig Kosten erstatten. Die benötigten Formulare, besonders das Muster 63 SAPV-Verordnung nebst Hinweisen zum Ausfüllen finden Sie im Download-Bereich.